Herkunftsbezeichnung "Hohenlohe" bietet Chancen - muss aber frei zugänglich für alle regionalen Erzeuger sein
Die formalen und organisatorischen Möglichkeiten, so der ursprüngliche Konsens, sollten zunächst durch Christoph Zimmer von der Bäuerlichen Erzeugergemeinschaft und Geschäftsführer Helmut Bleher vom Bauernverband erarbeitet und dann den möglichen Interessenten einer Beteiligung zur weiteren Diskussion vorgestellt werden. Einigkeit bestand darin, dass die Herkunftsbezeichnung nicht ausschließend, sondern fördernd sein solle und sich ausschließlich auf die Herkunft beschränken soll. Im Focus der Besprechungen stand eine Wort-Bildmarke als Kennzeichnung verschiedenster Produkte im Stil von "Original Hohenlohe" oder "Herkunft Hohenlohe". Das Zeichen sollte von einer möglichst breiten Gemeinschaft verwaltet und jedem Interessenten, der seine Produkte in Hohenlohe erzeugt, zur Verfügung gestellt werden.
Von der Bäuerlichen Erzeugergemeinschaft wurde angeboten, ihre bisher gehaltenen Marken auf die Gesellschaft zu übertragen. Die Frage, ob die möglichst breit angelegte Gemeinschaft diese Markenrechte tatsächlich übernehmen wollte, blieb noch offen
Der Bauernverband wird sich, wenn überhaupt, nur dann an einer Schutzgemeinschaft beteiligen, wenn es deren Ziel ist, den Namen "Hohenlohe" zur Förderung der Hohenloher Betriebe, jedweder Produktions- und Marktausrichtung zu verwenden. Keinesfalls dürfen Zeichen im Besitz einer solchen Gemeinschaft zur Zementierung von Monopolstellungen einzelner Mitgliedsunternehmen verwendet werden.
Nach einem jüngst bekannt gewordenen Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart sind der Bäuerlichen Erzeugergemeinschaft weitgehende Rechte eingeräumt worden, den Begriff "Hohenlohe" für sich zu beanspruchen. Danach hält es der Bauernverband für keine gute Idee, diese erstrittenen Markenrechte in die Obhut einer Gemeinschaft zu geben, die diese dann überwachen und einfordern soll. Insbesondere die im Rahmen des Markenschutzes hinterlegten "Qualitätskriterien" würden eine erhebliche Verengung des eigentlich zugunsten aller Hohenloher Erzeuger geschützten Herkunftsbegriffs bedeuten. Die "Qualitätskriterien" sind von der Bäuerlichen Erzeugergemeinschaft definiert worden und müssten von der noch zu gründenden Gesellschaft erst geprüft und dann übernommen oder verändert werden.
Die jetzt von der BESH gegründete "Qualitäts- und Schutzgemeinschaft für Agrar- und Landesprodukte der Region Hohenlohe" hat mit den bisher zwischen Bauernverband und BESH besprochenen künftigen Absichten nichts zu tun. Diese ist freihändig von der Bäuerlichen Erzeugergemeinschaft und einigen ihr nahe stehender Organisationen ins Leben gerufen worden.
Zwischen Bauernverband und BESH war besprochen, das Thema gut vorzubereiten und mit einem einheitlichen und fertigen breit getragenen Modell nach der Gründung in die Öffentlichkeit zu gehen.
Die BESH hat nun mit einer vorzeitigen unabgestimmten Pressemitteilung informiert. Dies erleichtert die künftigen Verhandlungen zwischen BESH und Bauernverband nicht. Der Bauernverband wird sich nur dann an einer Schutzgemeinschaft beteiligen, wenn diese satzungsrechtlich ein paritätisch ausgewogenes Mitbestimmungsrecht von Bauernverband und BESH verankert und darüber hinaus die wesentliche Mitwirkung der Landkreise Hohenlohe und Schwäbisch Hall vorsieht. Beides sieht die jetzige Satzung nicht vor.
Wir nehmen an, dass es sich bei der jetzigen Gründung um ein Projekt der Bäuerlichen Erzeugergemeinschaft zur internen Verwaltung ihrer Markenrechte handelt. In dieses wollen wir nicht eingreifen. Ob das genannte Urteil des OLG und wenn ja, wie dieses dann in die weitere praktische Markenverwaltung eingreift, ist nicht Sache der bisher unbeteiligten Organisationen, insbesondere auch nicht des Bauernverbandes.